Mit dem Auto bequem zum Einkaufen zu fahren, ist heute selbstverständlich. Auf den großen Parkflächen vor den Supermärkten findet man immer einen Parkplatz. Der Nachteil: Bei stets hohem Verkehrsaufkommens sind Unfälle dort vorprogrammiert. Ob ein Verkehrsteilnehmer bzw. dessen Versicherung dann für den verursachten Schaden aufkommen muss, hängt insbesondere davon ab, ob Verhaltenspflichten im Straßenverkehr verletzt wurden. Die sich aus § 8 StVO ergebende allgemeine Verkehrsregel...