Haben Sie keine Angst vor der Scheidung!

 

Eine Ehe ist schnell geschlossen. Die Scheidung ist hingegen kompliziert und mit einigem Aufwand verbunden. Weil viele Scheidungswillige nicht wissen, was auf sie zukommt, sind sie verunsichert und fragen sich: Welche Lebensrereiche sind von der Scheidung betroffen? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?  Welche Kosten kommen auf mich zu? Die folgende Abhandlung soll einen ersten Einstieg in das Thema Scheidung bieten, um demjenigen, der mit dem Gedanken spielt, sich zu scheiden, die Angst zu nehmen.

 

Scheidung

Die Scheidung muss von einem Anwalt beim zuständigen Amtsgericht durch das Einreichen eines Schriftsatzes beantragt werden. Wenn das Gericht festgestellt hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird es die Scheidung durch einen Beschluss aussprechen.

 

Die Scheidung im engeren Sinne betrifft zunächst lediglich die juristische Beendigung der Ehe selbst. Für den Scheidungsrichter ist in diesem Zusammenhang häufig nur relevant, ob die Eheleute die Trennung rechtzeitig vor Antragstellung herbeigeführt haben und ob die Scheidung von ihnen auch unwiderruflich gewollt ist.

 

Folgesachen

Durch die Heirat waren viele Lebensbereiche der Eheleute miteinander verknüpft worden. Diese Verknüpfung muss bei Beendigung der Ehe wieder gelöst werden. Das Gericht kann daher - unter den später noch darzustellenden Voraussetzungen - auch über sogenannte Folgesachen entscheiden.

 

Das Gericht wird möglicherweise klären müssen, wer aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen muss und wer bleiben kann.

 

Unter Umständen ist zu entscheiden, wie Haushaltsgegenstände zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden, also wer zum Beispiel die einzige im Haushalt vorhandene Waschmaschine erhält.

 

Gegebenenfalls ist zu klären, wie das Vermögen der Eheleute untereinander aufzuteilen ist. Hierbei kann es um die Frage gehen, ob ein so genannter Zugewinnausgleich zu erfolgen hat, also ob ein Ehegatte dem anderen von seinem während der Ehe erworbenen Vermögen etwas abgeben muss.

 

Ist einer der Eheleute nach der Ehe nicht mehr in der Lage, eigenständig seinen vollen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist zu entscheiden, ob Ehegattenunterhalt zu zahlen sein wird.

 

Das Gericht wird in der Regel eine Entscheidung zum so genannten Versorgungsausgleich treffen. Hier geht es darum, ob zwischen den Eheleuten Nachteile auszugleichen sind, weil ein Ehegatte während der Ehe mehr Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hatte als der andere.

 

Folgesachen betreffen insbesondere auch gemeinsame Kinder.

 

Beim Sorgerecht etwa befasst sich das Gericht mit der Frage, wer nach der Scheidung über die wesentlichen Belange der Kinder entscheiden darf. Hier geht es zum Beispiel um das Recht, zu bestimmen, wo die Kinder zukünftig leben oder welche Schule sie besuchen werden.

 

Im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht hat das Gericht die Befugnis, zu regeln, wie das Besuchsrecht des Elternteils auszugestalten ist, bei dem die Kinder nicht ständig leben. Typischerweise geht es um die Frage, wann und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen der geschiedene Ehemann seine Kinder sehen darf, die jetzt bei der Mutter leben.

 

Zu klären ist darüber hinaus, ob und in welcher Höhe ein Ehegatte Kindesunterhalt zahlen muss.

 

In einem Scheidungsverfahren befasst sich das Gericht nicht ohne weiteres mit allen oben aufgezählten Folgesachen, sondern nur mit dem Versorgungsausgleich, also mit der Frage, wie sich die Scheidung auf spätere Rentenansprüche der Ehegatten auswirkt. Machen die Eheleute in dem Scheidungsverfahren nicht deutlich, dass eine gerichtliche Entscheidung auch zu einer anderen Folgesache gewünscht wird, darf das Gericht in der Regel auch nicht von sich aus tätig werden.

 

Kosten

Gerichtskosten und Anwaltsgebühren orientieren sich bei einer Scheidung am sogenannten Verfahrenswert . Dieser Wert wird auf Grundlage der Einkommensverhältnisse beider Eheleute errechnet.

 

Je höher der Verfahrenswert ist, desto höher werden die Kosten des Scheidungsverfahrens sein. Wie oben dargestellt, ist neben der Scheidung selbst lediglich der Versorgungsausgleich Gegenstand des Verfahrens. Beantragt einer der Eheleute, das Gericht möge auch über andere Folgesachen, wie etwa Unterhalt oder Sorgerecht entscheiden, erhöht sich der Verfahrenswert und es entstehen höhere Kosten. Vor diesem Hintergrund wirkt es sich günstig auf die Kosten aus, wenn die Eheleute vor Beantragung der Scheidung eine Einigung hinsichtlich aller relevanten Folgesachen getroffen haben, weil dann Anwälte und Gericht hiermit nicht mehr beschäftigt werden müssen. Unter Umständen reicht es dann sogar aus, dass lediglich einer der Eheleute einen Anwalt beauftragt und der andere ohne anwaltlichen Beistand im Scheidungstermin erscheint. In diesem Fall einigen sich die Scheidungswilligen dann häufig so, dass der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte sich an den Anwaltskosten des anderen Ehegatten beteiligt.

 

Die Kosten einer durchschnittlichen Scheidung zu beziffern, ist vor dem Hintergrund der zahlreichen bestimmenden Faktoren kaum möglich. In einigen Quellen werden Beträge um € 1.700,00 für einen Anwalt nebst Gerichtskosten angegeben. Dieser Betrag mag ein erster Anhaltspunkt sein. In Ihrem speziellen Fall können die Kosten aber höher, möglicherweise aber auch weitaus niedriger sein.

 

Befindet sich einer der Ehegatten in schlechten finanziellen Verhältnissen, kann er bei Gericht so genannte Verfahrenskostenhilfe beantragen. Im günstigsten Fall wird er dann weder mit Gerichtskosten noch mit Anwaltsgebühren belastet.

 

Diese Übersicht dient dazu, Ihnen einen ersten Überblick zum Thema Scheidung zu verschaffen. Um an Ihren persönlichen Verhältnissen orientierte Detailfragen zu klären, sollten Sie sich an einen Anwalt für das Familienrecht wenden. Ein solcher Anwalt wird Sie auf Ihre Scheidung vorbereiten und Sie während des Scheidungsverfahrens begleiten, damit Sie den Kopf dafür frei haben, sich auf den neuen Lebensabschnitt nach der Ehe vorzubereiten.