Als im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt setzt Rechtsanwalt Krecht Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall für Sie durch. Dabei weiß er aus Erfahrung, dass ein Geschädigter ohne anwaltliche Hilfe nach einem Unfall in eine passive Rolle gedrängt wird. Der einzige aktive Beitrag des Geschädigten zur Regulierung seines Schadens erschöpft sich häufig darin, den Schadensfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu melden.
Von da an wird von der im Verkehrsrecht versierten Haftpflichtversicherung das Ruder übernommen. Der Sachbearbeiter schlägt einen Sachverständigen vor und führt eigene Ermittlungen zum Unfallhergang und zur Schadenshöhe durch. Am Ende ist der Geschädigte schon zufrieden, wenn die Versicherung die Rechnung für die Reparatur seines Fahrzeuges zahlt. Dass auch weitere Schadenspositionen zu ersetzten sind, weiß der Geschädigte häufig nicht. Die Begriffe Reparaturkosten, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld mögen jedem geläufig sein. Schadenspositionen wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder Haushaltsführungsschaden sind hingegen oft nicht bekannt. Die Versicherung wird aus eigenem Antrieb heraus solche Schadenspositionen kaum ansprechen. Denn als Wirtschaftsunternehmen hat der Versicherer kein Interesse daran, mehr zu zahlen, als verlangt wird.
Noch schwieriger wird es für den Geschädigten, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung sich weigert, den Schaden zu regulieren oder nur einen Teil des Schadens ersetzen will. Dem Geschädigten wird dann schnell klar, dass er mangels ausreichender Kenntnisse im Verkehrsrecht dem Versicherer unterlegen ist und im Zweifel weniger erhält, als ihm zusteht.
Der im Verkehrsrecht erfahrene Rechtsanwalt kann dem Versicherer auf Augenhöhe entgegentreten. Der Anwalt weiß, welche Ansprüche dem Geschädigten zustehen und unter welchen Voraussetzungen die Durchsetzung gelingen kann. Er macht den Geschädigten insbesondere darauf aufmerksam, welche Maßnahmen in der wichtigen Phase unmittelbar nach dem Unfall ergriffen werden müssen, damit alle Ansprüche auch tatsächlich in voller Höhe reguliert werden.
Reguliert die Versicherung den Schaden nicht in voller Höhe, kann der Rechtsanwalt einschätzen, ob eine mit nicht unerheblichen Kosten verbundene gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen zum Erfolg führen wird.
Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalt hat übrigens grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen. Dies gilt aber unter der Voraussetzung, dass der Versicherer sämtliche geltend gemachten Schadensersatzansprüche auch erfüllt. Wird der gesamte Unfallschaden geltend gemacht und stellt sich dann heraus, dass dem Geschädigten eine Mitverursachung von 50 % anzulasten ist, muss er die Hälfte seines Schadens und auch einen Teil der Anwaltskosten selbst tragen.
Besonders vorteilhaft wirkt sich in dieser Situation natürlich eine Rechtsschutzversicherung aus. Diese trägt grundsätzlich auch jene Rechtsanwaltskosten, die der gegnerische Haftpflichtversicherer nicht ersetzt.
Egal ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht: Rechtsanwalt Krecht wägt von Beginn an sehr sorgfältig ab, in welcher Höhe ein Schaden Erfolg versprechend geltend gemacht werden kann und fordert Schadensersatz auch nur in dieser Höhe. Auf diese Weise wird Ihr Risiko, auf Anwaltskosten „sitzen zu bleiben“, minimiert.