Behördliche Anordnungen bezüglich Fahrerlaubnis und Führerschein

Im Verkehrsrecht bearbeitet der Anwalt auch Rechtsfragen, die das Thema Fahrerlaubnis und Führerschein betreffen. So sollte ein Rechtsanwalt regelmäßig dann zu Rate gezogen werden, wenn ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, etwa im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol oder Drogen vor Fahrtantritt.

 

Bei einer Fahrerlaubnis handelt es sich um die behördliche Zulassung einer Person zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Der Führerschein ist das hierzu passende Dokument. Aus dem Führerschein ist also ersichtlich, dass die darin genannte Person über eine Fahrerlaubnis verfügt und welche Art von Kraftfahrzeugen gefahren werden dürfen.

 

Fällt eine Person durch verkehrswidriges Verhalten im Straßenverkehr auf, sieht das Verkehrsrecht als Sanktion hierfür Maßnahmen vor, die auch Fahrerlaubnis und/oder Führerschein betreffen. So droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter Umständen ein Fahrverbot. Der Betroffene muss seinen Führerschein dann für mindestens einen Monat in amtliche Verwahrung geben und darf währenddessen sein Kraftfahrzeug nicht führen.

 

Begeht jemand bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat - etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht),  Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten oder Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr- dann kann ein Gericht sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Der Führerschein wird dann eingezogen und der Betroffene muss eine Fahrerlaubnis neu beantragen. Häufig wird ihm hierbei auferlegt, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. Die MPU – im Volksmund auch „Idiotentest“ - ist nicht nur mit weiteren Kosten und hohem zeitlichen Aufwand verbunden. Gerade der psychologische Teil der Untersuchung kann auch äußerst unangenehm sein, da eine eingehende Befragung erfolgt, bei der höchst persönliche, private Angelegenheiten des Betroffenen angesprochen werden.

 

Führt jemand trotz Fahrverbots oder entzogener Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug, begeht er eine Straftat. Neben einer empfindlichen Strafe und einem Eintrag in das Verkehrszentralregister droht nunmehr eine (weitergehende) Entziehung der Fahrerlaubnis. Verursacht jemand einen Unfall ohne im Besitz des Führerscheins zu sein oder gar über keine Fahrerlaubnis zu verfügen, droht zudem ein Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes gegen Sie eingeleitet, sollten Sie sich frühzeitig an einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt  wenden. Der Verkehrsrechtsanwalt wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, um den gleichen Wissensstand zu erlangen, wie die ermittelnde Behörde. Nur auf diese Weise ist eine Verteidigung „auf Augenhöhe“ möglich. Kann eine schuldhafte Tatbegehung nicht ausgeräumt werden, wird es Ziel des Anwalts sein, die Behörde bzw. das Gericht davon zu überzeugen, eine Sanktion zu verhängen, die die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein nicht betrifft. Ist Ihnen bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis auferlegt worden, sich einer MPU zu unterziehen, kann der Anwalt frühzeitig prüfen, ob eine solche Anordnung rechtmäßig ergangen ist.

 

Verlassen Sie sich bei Angelegenheiten, die das Verkehrsrecht betreffen, auf Rechtsanwalt Olaf Krecht aus Kronshagen bei Kiel.