Strafe und Bußgeld bei Verstößen im Straßenverkehr

Verkehrsrecht hat nicht nur die Regulierung von Unfallschäden zum Gegenstand. Der im Verkehrsrecht tätige Anwalt vertritt auch Mandanten, denen ein Fehlverhalten im Straßenverkehr vorgeworfen wird und daher ein Bußgeld oder gar eine Strafe droht.

 

Verstöße gegen Verkehrsregeln werden in der Regel als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und können ein Bußgeld nach sich ziehen. Maßstab für das korrekte Verhalten im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Regelungen der StVO sollen gewährleisten, dass beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen wird. Hier finden sich etwa Bestimmungen zum Rechtsfahrgebot, zum Halten vor roten Ampeln oder zum korrekten Halten und Parken. Das Verkehrsrecht bestimmt, dass der Verkehrsteilnehmer bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zur Verantwortung gezogen wird. Je nach Art und Schwere der Rechtsverletzung drohen Verwarnungsgeld oder Bußgeld. Daneben kann eine Eintragung im Verkehrszentralregister erfolgen. Auch ein Fahrverbot kann drohen. Welche Sanktion letztendlich verhängt wird, entscheidet sich im sogenannten Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren.

 

Für erhebliche Rechtsverletzungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr sieht das Verkehrsrecht Geld- ja sogar Freiheitsstrafen vor. Verkehrsrechtsverstöße wie etwa das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), das Fahren unter Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten, die Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis ziehen häufig nicht nur eine Strafe nach sich.  Darüber hinaus sieht das Gesetz auch Nebenfolgen vor. So kann etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Ob eine Strafe bzw. Nebenfolge verhängt wird, entscheidet ein Richter in einem Strafverfahren.

 

Unabhängig davon, ob man Betroffener in einem Bußgeldverfahren oder Beschuldigter in einem Strafverfahren ist gilt: Zwischen demjenigen, gegen den ermittelt wird und der Ermittlungsbehörde besteht ein ungleiches Kräfteverhältnis. Auf der einen Seite steht der Betroffene bzw. Beschuldigte, der möglicherweise das erste Mal mit einer Ermittlungsbehörde in Kontakt gerät. Auf der anderen Seite steht der Mitarbeiter einer Behörde, der auf Grund seiner speziellen Ausbildung und seiner Routine dem Beschuldigten weit überlegen ist. Der im Verkehrsrecht tätige Anwalt hat die Aufgabe, ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis herzustellen. So kann er im Gegensatz zum Beschuldigten der Behörde „in die Karten sehen“, indem er zunächst Einsicht in die Verfahrensakte nimmt. Nur auf diese Weise ist in Erfahrung zu bringen, auf welche Beweismittel sich die Behörde bei der Überführung des Beschuldigten stützen will. Erst nach Akteneinsicht kann durch den Anwalt beurteilt werden, wo er bei seiner Verteidigung ansetzen muss, insbesondere welche Beweismittel angreifbar sind.

 

Ein im Verkehrsrecht tätiger Anwalt hilft nicht nur in Situationen, in denen eine Sanktion verhindert werden soll, etwa durch Beweis der Unschuld oder durch das Ausnutzen von Formfehlern der Behörde. Der Anwalt für Verkehrsrecht begleitet Sie auch dann, wenn der Vorwurf eines Rechtsverstoßes nicht ausgeräumt werden kann und es allein darum geht, die drohende Sanktion abzumildern, also etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern.

 

Stellen Sie das richtige Kräfteverhältnis zwischen sich und der Ermittlungsbehörde oder dem Richter her. Wenden Sie sich in Ihrer Verkehrsrechtssache vertrauensvoll an Rechtsanwalt Krecht aus Kronshagen bei Kiel.